Interviews enthalten fast immer Namen: der Name der befragten Person, Kolleginnen, der Arbeitgeber, der Wohnort, die Klinik. Im Anhang einer Abschlussarbeit oder in einem Forschungsbericht sollen diese meist nicht erkennbar sein. Das hat zwei Gründe: den Schutz der Befragten und Ihr Versprechen in der Einverständniserklärung.
Was ersetzt wird
Üblich ist, Eigennamen durch Kürzel in eckigen Klammern zu ersetzen, etwa [Person 1], [Ort 2] oder [Organisation 1]. Gleiche Namen bekommen im ganzen Transkript dasselbe Kürzel, damit der Text verständlich bleibt. Wird jemand nur mit Vornamen oder nur mit Nachnamen genannt, bekommt auch das dasselbe Kürzel.
Schwieriger sind indirekte Hinweise. „Die einzige Kinderärztin im Ort“, „mein Chef, der Bürgermeister“ oder ein seltener Beruf können eine Person erkennbar machen, obwohl kein Name fällt. Diese Stellen verallgemeinern Sie von Hand, etwa zu [Ärztin im Wohnort].
Anonym oder pseudonym
Solange es eine Liste gibt, mit der sich die Kürzel wieder Namen zuordnen lassen, ist das Transkript pseudonymisiert (Art. 4 Nr. 5 DSGVO). Die DSGVO sieht Pseudonymisierung ausdrücklich als Schutzmaßnahme für die Forschung vor (Art. 89 Abs. 1 DSGVO), aber das Transkript bleibt personenbezogen. Schreiben Sie deshalb im Methodenteil „pseudonymisiert“, wenn Sie die Liste behalten. Mehr dazu unter Datenschutz bei Interviews.
So arbeitet unsere anonymisierte Fassung
Zu jedem Transkript können Sie für 9,90 € eine anonymisierte Fassung dazubestellen. Sie bekommen dann drei zusätzliche Dateien: das Transkript mit Kürzeln als Word und als Text und die Schlüsselliste mit der Zuordnung.
- Was Sie im Formular angeben, wird auf jeden Fall ersetzt. Orte und Firmen kennzeichnen Sie mit (Ort) oder (Firma).
- Weitere Eigennamen sucht ein lokales Sprachmodell auf unserem Rechner in Deutschland. Es schlägt nur vor, ersetzt wird nur, was wörtlich im Text steht.
- Am Ende prüft die Software, ob einer der Begriffe noch im Text steht. Ist das so, geht nichts raus, bevor wir es uns angesehen haben.
- Sprecherkürzel wie I, B oder Ihre eigenen Kürzel bleiben unangetastet.
Die Grenzen sind die gleichen wie beim Anonymisieren von Hand, nur ohne Ermüdung: Indirekte Hinweise erkennt die Software nicht, und einen Namen, den die Spracherkennung falsch verstanden hat, findet sie unter Umständen auch nicht. Lesen Sie die anonymisierte Fassung deshalb einmal ganz durch. Wenn Sie die Fassung zu einem neuen Interview gleich mitbestellen möchten: Aufnahme hochladen und im letzten Schritt „Anonymisierte Fassung“ ankreuzen.
Die Schlüsselliste
Die Liste ordnet jedem Kürzel den echten Begriff zu und sagt, wie oft er ersetzt wurde. Bewahren Sie sie getrennt vom Transkript auf, etwa in einem verschlüsselten Ordner, und geben Sie sie nicht mit der Arbeit ab. Wie Sie aus dem anonymisierten Transkript zitieren, steht unter Transkript zitieren. Wer zusätzlich die Auswertungstabelle bestellt, bekommt sie ebenfalls aus der anonymisierten Fassung, ohne Klarnamen.
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen anonymisiert und pseudonymisiert?
Pseudonymisiert ist ein Transkript, solange sich die Kürzel mit einer Liste wieder den echten Namen zuordnen lassen (Art. 4 Nr. 5 DSGVO). Dann gilt die DSGVO weiter. Anonym ist es erst, wenn niemand die Person mit vertretbarem Aufwand erkennen kann, auch nicht über Beruf, Ort oder besondere Ereignisse.
Wie lange muss ich die Schlüsselliste aufbewahren?
Das hängt von Ihrer Einwilligungserklärung und den Vorgaben Ihrer Hochschule ab. Oft wird sie bis zum Ende der Prüfung aufbewahrt und dann gelöscht. Bewahren Sie sie getrennt vom Transkript auf, zum Beispiel verschlüsselt, und legen Sie sie nie in den Anhang.
Ersetzt die Software auch Berufe oder Altersangaben?
Nein. Sie ersetzt Namen von Personen, Orten und Organisationen. Angaben wie „Stationsleitung“, „52 Jahre“ oder „seit dem Brand im Lager“ bleiben stehen. Ob diese zusammen eine Person erkennbar machen, prüfen Sie selbst.